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Die Langfeldsmühle wurde 1692 durch Georg Kolb mit Genehmigung der damaligen Landsherren des Grafen von Hanau - Rieneck - Zweibrücken erbaut. Georg Kolb erhielt die Erbleihe für die "herrschaftliche eigentümliche Mühle" erstmals am 05. Januar 1693.
Die Erbleihbriefe wurden erneuert am 02. Januar 1700 und am 15. März 1718. Letzterer Erbleihbrief überlässt der Familie Kolb die Erbleihe "von nun an und hinfür ewiglich, solang, als sie, auch ihren Erben und Nachkommende sich dieser Erbleihe und allen denen darin befindlichen Klauseln gemäß verhalten".
Die Mühle bestand aus zwei Mahlgängen, einem Schälgang, Wasserbau und Wehr.
Nach dem Tod von Georg Kolb wurde die Erbleihe auf Antrag der Witwe dem Sohn Johann Wendel übertragen und zwar am 11. Oktober 1725.
Am 29. Dezember 1735 erhielt Johann Wendel Kolb die Genehmigung seiner Mahlmühle, eine Ölmühle anzugliedern.
Johann Wendel Kolb verstarb 1779, im Jahre 1780 erhielt sein Sohn Johann Wilhelm die Mühle. Die Mühle blieb im Besitz der Familie Kolb bis zum Jahre 1869, der ehemalige Hanausche Besitz war inzwischen an das Großherzogtum Hessen übertragen.
Mit Urkunde vom 17. August 1869 wurde das Anwesen allodifiziert und ging als lehnfreies Eigentum an die Erben des Johann Wilhelm Kolb über. Nach 1870 gelangte die Langfeldsmühle in das Eigentum des Christian Heltzel.
Am 09. Juli 1889 wurde ein Eichpfahl gesetzt. Ein neues Wasserrad wurde erbaut mit einem Radius von 3,57m, der Durchmesser war mehr als 7,14m breit. Die Mühle hatte seinerzeit vier Mahlgänge und ein Schälgang.
Um 1940 wurde in Hergershausen die Flurvereinigung durchgeführt und die Gersprenz ober- und unterhalb der Mühle reguliert, sowie ein neues Wehr für die Mühle errichtet. Der 1889 gesetzte Eichpfahl war unbeschädigt vorhanden, die Höhe des neuen Wehres wurde auf diesen Eichpfahl bezogen. Die neue Wehranlage, die von der Teilnehmergemeinschaft Rodgau erbaut und finanziert wurde, ist mit Bescheid des Landratsamtes Dieburg vom 26. Juni genehmigt worden. Besitzer der Mühle war seinerzeit Heinrich Jean Heltzel. Die Eheleute Jost haben das Anwesen der Langfeldsmühle am 17. April 1961 von Marie Heltzel geb. Amann, Witwe des Heinrich Jean Heltzel erworben.
Das Wasserrecht wurde als uraltes, unwiderrufliches und bereits erhaltenes Recht in das Wasserbuch eingetragen. Das Recht wird gestützt auf die 1693 erteilte, 1718 auf "ewiglich" erstreckte und noch vorhandene Landesherrliche Verleigung des Grafan von Hanau - Rieneck - Zweibrücken. Außerdem begründete die seit 1692 ununterbrochen ausgeübte Nutzung den zusätzlichen Rechtstitel der unvordenklichen Verjährung und Ersitzung.
Der Mühlenbetrieb wurde in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts eingestellt. Jedoch wurde von den Eheleuten Jost eine Wasserturbine errichtet, die heute noch in Betrieb ist und Strom ins Netz liefert.
Seit März 2007 ist die Mühle in den Besitz von Thomas Winter übergegangen. Er renovierte die Mühle und baute Sie zu einem Biergarten aus.
An der Langfeldsmühle
64832 Babenhausen / Hergershausen
Telefon:
06073 / 4346
0170 / 9055050
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